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Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt fest, wie energieeffizient Gebäude in Deutschland sein müssen. Ziel ist es, den Energieverbrauch zu senken, erneuerbare Energien stärker zu nutzen und die Klimaziele im Gebäudesektor zu erreichen. Das Gesetz ist ein zentraler Baustein der Wärmewende.
Ziele des GEG
Weniger Energieverbrauch in Gebäuden
Mehr Nutzung erneuerbarer Energien
Beitrag zur Klimaneutralität im Gebäudesektor
Was gilt für Neubauten?
Bauantrag ab 01.01.2024
Neubaugebiet: Heizung mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien
Außerhalb von Neubaugebieten: 65-%-Regel frühestens ab 2026, abhängig von der kommunalen Wärmeplanung
Was gilt für Bestandsgebäude?
Heizung funktioniert oder ist reparierbar
Kein Heizungstausch vorgeschrieben
Bestandsschutz bis 31.12.2044 (für Heizungen, die bis Ende 2023 eingebaut wurden)
Heizung ist irreparabel defekt
Übergangslösungen sind erlaubt
Ein Umstieg auf erneuerbare Energien ist empfohlen
Langfristig: Heizsystem mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien
Rolle der kommunalen Wärmeplanung
Ob und wann die 65-%-Pflicht greift, hängt davon ab, ob es bereits eine kommunale Wärmeplanung gibt. Solange diese noch nicht vorliegt, gelten Übergangsregelungen.
Fristen für Kommunen
Über 100.000 Einwohner: Wärmeplanung bis spätestens 01.07.2026
Unter 100.000 Einwohner: Wärmeplanung bis spätestens 01.07.2028
Übergangsregelungen (ohne Wärmeplanung)
Mögliche Heizlösungen ab 01.01.2024:
Gas- oder Öl-Brennwertheizung mit steigendem Biobrennstoffanteil:
15 % ab 2029
30 % ab 2035
60 % ab 2040
Verpflichtende Beratung (z. B. durch Energieberater oder Fachhandwerker) zu CO2-Kosten und zukünftiger Wärmeversorgung
Heizsysteme mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien (z. B. Wärmepumpe oder Hybridlösungen)
Regelungen mit vorliegender Wärmeplanung
Wärmenetz geplant
Übergangsweise konventionelle Heizung möglich (max. 10 Jahre) oder sofort EE-65-Heizung
Voraussetzung: verbindlicher Anschlussvertrag
Wasserstoffnetz geplant
Gasheizung, die auf 100 % Wasserstoff umrüstbar ist
Konkreter Umstellungsfahrplan bis 30.06.2028
Alternativ: direkt eine EE-65-Heizung
Keine Netzanbindung geplant
Heizsystem mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien
Sonderfall: Heizungsausfall (Havariefall)
Bei plötzlichem Defekt darf übergangsweise (max. 5 Jahre) eine rein fossile Heizung eingebaut werden
Danach ist der Umstieg auf 65 % erneuerbare Energien erforderlich
Für Mehrfamilienhäuser gelten teilweise längere Übergangsfristen