Bei einer staatlichen Förderung können grundsätzlich alle tatsächlich entstandenen Kosten berücksichtigt werden, die direkt mit dem Einbau der neuen Heizungsanlage zusammenhängen. Dazu gehören insbesondere:
Diese Kosten sind förderfähig
- Anschaffung und Einbau der neuen Heizung: Kauf der Anlage sowie Kosten für Installation, Einstellung und Inbetriebnahme
- Deinstallation und Entsorgung der Altanlage: inklusive ggf. Ausbau und Entsorgung von Tanks oder zugehörigen Komponenten
- Optimierung des Heizungsverteilsystems (sofern erforderlich), z. B.:
- Anschaffung und Installation von (Flächen-)Heizkörpern
- Verrohrung / Anpassung von Rohrleitungen
- Hydraulischer Abgleich
- Einstellung der Heizkurve
- notwendige Wand- und Deckendurchbrüche im Zuge der Installation
- Erdarbeiten und Bohrungen bei Wärmepumpen: z. B. Erdsondenbohrungen zur Erschließung der Wärmequelle (falls vorgesehen)
- Speichertechnik: Anschaffung und Installation von Warmwasser- und/oder Pufferspeichern
Hinweis: Diese Kosten sind nicht förderfähig
Nicht als förderfähige Umfeldmaßnahme gilt die Wiederherstellung von Oberflächen in Innenräumen. Dazu zählen z. B. Decken-, Wand- und Bodenbeläge wie Tapeten, Fliesen, Teppich, Parkett sowie Malerarbeiten.
Das gilt auch dann, wenn diese Arbeiten nach dem Heizungstausch notwendig sind, um Räume wieder vollständig nutzbar zu machen.