Was sind förderfähige Kosten?
Folgende tatsächlich entstandene Kosten können für die Förderung angesetzt werden:
- Anschaffungskosten für die neue Heizung, Kosten der Installation, Einstellung und Inbetriebnahme der neuen Heizung
- Folgende notwendige Maßnahmen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Installation und Inbetriebnahme der neuen Heizung:
- Deinstallation und Entsorgung der Altanlage inkl. ggf. Tanks u.a.
- Optimierung des Heizungsverteilsystems (Anschaffung und Installation von Flächenheizkörpern, Verrohrung, Hydraulischer Abgleich, Einstellen der Heizkurve etc.) notwendige Wanddurchbrüche
- Erdbohrungen zur Erschließung der Wärmequelle bei Wärmepumpen
- Anschaffung und Installation von Speichern bzw. Pufferspeichern
Hinweis: Nicht mehr als Umfeldmaßnahme förderfähig ist die Wiederherstellung von Oberflächen in Innenräumen, also Decken-, Wand-, und Bodenbeläge, bspw.. Tapeten, Fliesen, Teppich, Parkett oder Malerarbeiten. Dies gilt auch für Arbeiten, wenn diese zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit unmittelbar erforderlich sind.